Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Im folgenden Informationsblog finden Sie aktuelle News zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ableitung von Strukturlimiten im Rahmen der strategischen Asset Allocation:
- Strategie – Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess
- Strategie – Risikoappetit – Umsetzung
- Risikobereitschaft und Risikodeckungsmasse
- Risikobereitschaft – Risikodeckungsmasse – Risikotoleranzen
- Verknüpfung von Risikotragfähigkeit und Strategie
- Verknüpfung mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen
- Angemessene Behandlung aller wesentlichen Risiken
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Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Die Entscheidung über die strategischen Planungshorizonte wird der Geschäftsleitung des Finanzunternehmens überlassen. Es ist üblich, dass planerisch-strategische Überlegungen in verschiedenen Zyklen erfolgen.
Unternehmen unterscheiden häufig zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Planung, die jeweils Zeiträume von einem über drei bis fünf oder sogar zehn Jahre umfassen. Darüber hinaus wird die Planung in vielen Unternehmen revolvierend ausgestaltet. Auch längerfristige Planungen werden in kürzeren Abständen überprüft und ggf. angepasst.
Der Planungsturnus wird bei den meisten Finanzunternehmen vom Detaillierungsgrad der strategischen Überlegungen und den daraus abgeleiteten konkreten Vorgaben von der Asset Allocation zum Strukturlimit beeinflusst.
AT 4.1 Risikotragfähigkeit
Jedes Institut muss über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs verfügen. Der Planungshorizont muss einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie sich über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzepts hinaus Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit oder der strategischen Ziele sowie Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds auf den Kapitalbedarf auswirken. Möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, ist bei der Planung angemessen Rechnung zu tragen.
Zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess
Der zukunftsgerichtete Kapitalplanungsprozess ist eine Ergänzung des Risikotragfähigkeitskonzeptes, um auch die zukünftige Fähigkeit, die eigenen Risiken tragen zu können, angemessen zu überwachen und zu planen. Bei der Kapitalplanung geht es darum, etwaigen Kapitalbedarf (intern und regulatorisch), der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus ergeben könnte, rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten.
In der Praxis bezieht sich die strategische Planung häufig auf einen Zeitraum von mehreren Jahren und betrifft u. a. die Bereiche Finanzplanung, Kapitalplanung (regulatorisch und ökonomisch) sowie Geschäftsplanung (z. B. geplantes Ergebnis für jede wesentliche Geschäftsaktivität, geplantes Wachstum in bestimmten Marktsegmenten). Dieser Zeitraum ist von der Asset Allocation zum Strukturlimit zu beachten.
Darauf aufbauend erfolgt die operative Planung für das nächste Geschäftsjahr. Dies kann folgende Punkte umfassen:
- Kapitalallokation auf die wesentlichen Risiken
- Interaktionsprozess zur Abstimmung der Top-down-Vorgaben mit den Bottom-up-Vorstellungen (insbesondere auf der Gruppenebene)
- Anpassung der Anreizsysteme an die geplante Geschäftsentwicklung
Ein konkreter Planungszeitraum wird in den MaRisk zwar nicht vorgegeben. Allerdings muss jedes Finanzinstitut u. a. über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfes verfügen. dieser Planungsprozess soll einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Dieser Zeitraum soll sich zwei bis drei Jahre über den Risikobetrachtungshorizont des Risikotragfähigkeitskonzeptes von mindestens einem Jahr hinweg erstrecken.
Strategie – Risikoappetit – Umsetzung – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
AT 4.2 Risikoappetit
Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft die Geschäftsleitung eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang sie bereit ist, Risiken einzugehen. Der Risikoappetit kann in vielfacher Weise zum Ausdruck gebracht werden.
Neben rein quantitativen Vorgaben (z. B. Strenge der Risikomessung, Globallimite, Festlegung von Puffern für bestimmte Stressszenarien) kann der Risikoappetit auch in der Festlegung von qualitativen Vorgaben zur Geltung kommen (z. B. Anforderung an die Besicherung von Krediten, Vermeidung bestimmter Geschäfte).
Die Umsetzung der Strategien, insbesondere von der Asset Allocation zum Strukturlimit, erfolgt über die Berücksichtigung der strategischen Vorgaben bei der operativen Planung. Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist die angemessene Kommunikation der Strategien.
Die Angemessenheit bezieht sich nicht nur auf die Wahl eines geeigneten Zeitpunktes für die Kommunikation, sondern auch auf den passenden Adressatenkreis. Den Mitarbeitern müssen jedoch sämtliche strategischen Vorgaben bekannt sein, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Belang sind. Durch die Kommunikation der Strategien wird die Basis für eine breite Akzeptanz bei den Mitarbeitern geschaffen, ohne deren aktive Mitwirkung die Strategien im Extremfall ins Leere laufen können.
Parallel hierzu hat ein Soll-Ist Abgleich zu erfolgen. Konkret hat eine Zielabweichungsanalyse hinausläuft. Damit ein solcher Abgleich erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen mit Blick auf alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten hinreichend präzise Ziele formuliert werden. Wir empfehlen hierzu die SMART-Methodik.
Die Überprüfung kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Veränderungen der relevanten Rahmenbedingungen unterschiedlich intensiv ausfallen. Bei wesentlichen (negativen oder positiven) Abweichungen ist das Finanzunternehmen dazu verpflichtet, eine Ursachenanalyse durchzuführen. Die Ursachenanalyse stellt die Basis für die Durchführung von Korrekturmaßnahmen der Geschäftsleitung dar. Wegen ihrer Bedeutung für das gesamte Institut ist sie auch mit dem Aufsichtsorgan zu erörtern.
Anpassungen der Geschäfts- und der Risikostrategie können aus vielerlei Gründen notwendig sein. Ausgangspunkt ist regelmäßig die bei wesentlichen Zielabweichungen durchzuführende Ursachenanalyse, aus der sich entsprechende Hinweise ergeben können.
Die Planung der Strategien ist entsprechend zu adjustieren, damit die nachfolgenden Schritte des Strategieprozesses (Umsetzung, Beurteilung und Anpassung) ihre volle Wirkung entfalten können. Strategische Anpassungen müssen nicht zwingend zu Korrekturen bei den Zielen führen. Ebenso sind Änderungen bei den Maßnahmen zur Zielerreichung denkbar.
Risikobereitschaft – Risikodeckungsmasse – Risikotoleranzen – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Die Risikodeckungsmasse ist als Gesamtbanklimit die Ausgangsbasis für die gesamte Limitstruktur des Finanzunternehmens. Die Deckungsmasse stellt auch die Basis zur Festlegung der Risikotoleranzen für alle wesentlichen Risiken dar.
Die Risikotragfähigkeit nach den MaRisk gilt als gegeben, sofern die wesentlichen Risiken des Institutes durch das Risikodeckungspotenzial, d. h. das maximal verfügbare Kapital zur Risikoabsicherung, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen laufend abgedeckt sind.
Im Zusammenhang mit der Formulierung der Risikostrategie sind für alle wesentlichen Risiken sog. Risikotoleranzen festzulegen.
Beim Begriff Risikotoleranz handelt es sich um die Beantwortung der Frage, in welchem Ausmaß ein Finanzunternehmen gewillt ist, ganz bestimmte Risiken einzugehen, um seine Ziele zu erreichen.
Es wird also bewusst zwischen den verschiedenen wesentlichen Risiken unterschieden. Diese Risikotoleranzen dürfen allerdings nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern sollten aufeinander abgestimmt sein, um Fehlsteuerungen zu vermeiden.
Damit schließt sich wieder der Kreis bei der Festlegung der Risikobereitschaft auf Gesamtbankebene:
- Durch die Risikobereitschaft der Geschäftsleitung das Kapitallimit für das gesamte Finanzunternehmen vorgegeben.
- Die Festlegung der Risikotoleranzen entspricht hingegen einer Aufteilung dieses übergreifenden Kapitallimits auf einzelne Limit-Vorgaben je Risikoart.
Risikotoleranzen können neben rein quantitativen Vorgaben, die sich z. B. in der Strenge der Risikomessung, in Globallimiten oder in der Festlegung von Puffern für bestimmte Stressszenarien äußern, auch mittels Festlegung qualitativer Vorgaben, wie z.B. Anforderungen an die Besicherung von Krediten oder die Vermeidung bestimmter Geschäfte, zum Ausdruck kommen.
Mit der Festlegung von Risikotoleranzen trifft die Geschäftsleitung eine Entscheidung darüber, welche Risiken sie in welchem Umfang eingehen möchte. Die entsprechenden Festlegungen werden im Rahmen der strategischen Planung getroffen.
Verknüpfung von Risikotragfähigkeit und Strategie – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Zwischen der Risikotragfähigkeit und den strategischen Vorgaben der Geschäftsleitung bestehen Interdependenzen. Die Risikotragfähigkeit gibt einerseits einen Rahmen vor, der die Menge an möglichen strategischen Festlegungen beschränkt.
Geplante Geschäftsaktivitäten können nur dann realisiert werden, wenn die daraus resultierenden Risiken durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden.
Andererseits kann die Realisierung bestimmter Strategien natürlich auch Anpassungen des Risikodeckungspotenzials erforderlich machen, das z. B. durch Zuführung von neuen Mitteln erhöht werden könnte.
AT 4.3.2 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse
Begrenzung und Überwachung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen können quantitative Instrumente (z. B. Limitsysteme, Ampelsysteme) und qualitative Instrumente (z. B. regelmäßige Risikoanalysen) umfassen.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise und ab welchem Zeitpunkt die Institute dazu in der Lage sein werden, Intra- und Inter-Risikokonzentrationen angemessen bei der Kapitalplanung zu berücksichtigen. Bisher werden Risikokonzentrationen ausschließlich qualitativ oder volumensorientiert gesteuert, insbesondere mit Hilfe von Strukturlimiten nach Größenklassen, Forderungsklassen, Bonitäten oder Branchen.
Diese Limite orientieren sich i. d. R. an den Vorgaben der ersten Säule von Basel III und haben insofern keinen direkten Bezug zum Risikodeckungspotenzial.
Verknüpfung mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Limitierung der Risiken, an die mit Blick auf die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken bereits detaillierte Anforderungen gestellt werden.
Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der Risikotoleranzen wirksam begrenzt und überwacht werden.
Zu diesem Zweck wird für alle im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigten Risiken ein Limitsystem zur Begrenzung der Risiken gefordert.
AT 4.3.4 Datenmanagement, Datenqualität und Aggregation von Risikodaten
Risikodaten in Stressphasen
Zu den Daten, die auch in Stressphasen zeitnah zur Verfügung stehen müssen, gehören u.a.:
- Adressenausfallrisiko auf Gesamtbank-/Gruppenebene,
- Aggregiertes Exposure gegenüber großen Unternehmensschuldnern,
- Kontrahentenrisiken (auch aus Derivaten) – zusammengefasst und aufgeteilt auf einzelne Adressen,
- Marktpreisrisiken, Handelspositionen und operative
- Limite/Limitauslastungen inklusive möglicher Konzentrationen,
- Indikatoren für mögliche Liquiditätsrisiken/-engpässe,
- Zeitkritische Indikatoren für operationelle Risiken.
Bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit sind die Ergebnisse der Stresstests angemessen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Durchführung von Stresstests soll auch die Anfälligkeit des Institutes für außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse aufgezeigt werden. Den Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Zu diesem Zweck muss bei wahrscheinlichkeitsbasierten Messmethoden in angemessener Weise analysiert werden, wie sich Risiken jenseits des dem Konfidenzniveau entsprechenden Quantils der Verlustverteilung auswirken können.
Insofern werden Stresstestbetrachtungen umso bedeutsamer, je weiter das in einem Steuerungskreis angesetzte Konfidenzniveau von 100 % entfernt ist.
Die Auswirkungen etwaiger Marktverwerfungen sind im Rahmen von Stresstests zu untersuchen, je weniger solche Stressgesichtspunkte bei der Festlegung der Haltedauern berücksichtigt wurden.
Eine Unterlegung mit Risikodeckungspotenzial ist zumindest dann erforderlich, wenn die Stresstests bewusst zur Quantifizierung bestimmter Risiken eingesetzt werden. Die Bankenaufsicht hat die Anforderungen mittlerweile konkretisiert. So muss bei Ausgestaltung der Stresstests auch die Anforderung beachtet werden, dass die Quantifizierung der wesentlichen Risiken in mindestens einem Steuerungskreis mit strengen, auf seltene Verlustausprägungen abstellenden Risikomaßen und Parametern erfolgen soll.
Angemessene Behandlung aller wesentlichen Risiken – Von der Asset Allocation zum Strukturlimit
Die wesentlichen Risiken werden im Zusammenhang mit dem Risikotragfähigkeitskonzept ggf. unterschiedlich behandelt. Bestimmte Risiken, die aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial zu begrenzen sind, bleiben unberücksichtigt. Das trifft im Allgemeinen auf Liquiditätsrisiken zu, für die dann geeignete Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eingerichtet werden müssen.
Für bestimmte Risiken werden lediglich Risikobeträge auf der Basis einer Plausibilisierung festgelegt, sofern das Finanzunternehmen nicht über geeignete Verfahren zu deren Quantifizierung verfügt. Das betrifft in vielen Fällen die operationellen Risiken.
Vor diesem Hintergrund wird für Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken im Gegensatz zu Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auch nicht explizit die Einrichtung eines Limitsystems auf Basis der Risikotragfähigkeit gefordert.
Die Begrenzung und Überwachung von im Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken soll auf der Basis eines wirksamen Limitsystems erfolgen, soweit dies sinnvoll erscheint. Insbesondere muss die Risikobegrenzung mit Blick auf schwerer quantifizierbare Risiken nicht zwingend auf der Basis harter Limite erfolgen, sondern kann ggf. auch durch Ampel- oder Warnsysteme erfolgen.