Seminare MaRisk – SREP in Sachsen
Mit CRD V, CRR II, SREP und §25 KWG werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement festgelegt. Die neuen Anforderungen an den Kapitalplanungsprozess, die Risikotragfähigkeit sowie die Liquiditätssteuerung erlernen Sie mit Seminare MaRisk – SREP in Sachsen.
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A05 -
MaRisk-Update: Was sich ändert und warum?
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26.02.2025 |
Details | Buchen | 805 € |
Aktuelle Informationen zu den neuen MaRisk erhalten Sie in unserem Informationsblog . Direkt Seminare MaRisk – SREP in Sachsen online buchen; bequem und einfach mit dem Seminarformular online.
CRR II – Capital Requirements Regulation – Seminare MaRisk – SREP in Sachsen
Durch die Verordnung, die Capital Requirements Regulation (CRR), werden Teile der aufsichtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erstmals in einer unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung geregelt. Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen erhalten Sie mit Seminare MaRisk.
Die CRR beschränken sich dagegen im Wesentlichen auf Regelungen, die eine Beteiligung der nationalen Aufsichtsbehörden erfordern, so etwa die Erteilung oder Aufhebung von Erlaubnissen, die aufsichtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen sowie den aufsichtlichen Überprüfungs- und Evaluierungsprozess der Säule II (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP).
Zwar wird die unmittelbar anwendbare EU-Verordnung nicht national umgesetzt, allerdings ist das bestehende nationale Recht dafür um alle konkurrierenden oder der EU-Verordnung entgegenstehenden Vorschriften zu bereinigen. Dies betrifft neben dem Kreditwesengesetz (KWG) insbesondere die Solvabilitätsverordnung (SOLVV) und die Groß- und Millionenkreditverordnung (GROMIKV).
Eine nationale Umsetzung bleibt außerdem im Hinblick auf jene Institute im Sinne des KWG erforderlich, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der CRD IV fallen, weil sie keine Einlagenkreditinstitute sind. Mit Seminare MaRisk erhalten Sie die wichtigsten Regelungen mit Checklisten und Umsetzungshilfen kompakt aufbereitet.
CRD V – Capital Requirements Directive – Seminare MaRisk – SREP in Sachsen
Die Richtlinie CRD V, die die einzelnen Mitgliedstaaten noch umsetzen müssen, umfasst die Regelungen, die sich an die nationalen Aufsichtsbehörden richten oder es erfordern, dass diese tätig werden. Dies sind neben Regelungen zur aufsichtlichen Zusammenarbeit insbesondere die qualitativen Vorschriften der Säule II zur unternehmensinternen Beurteilung der Kapitaladäquanz (Internal-Capital-Adequacy-Assessment-Process – ICAAP) und zum SREP. Die wichtigsten Stellschrauben erläutern wir Ihnen in Seminare MaRisk.
Hinzu kommen Regelungen zum Erlaubnisverfahren, zur Anteilseignerkontrolle und zu den aufsichtlichen Maßnahmen und Sanktionen. Diese sind mit der CRD IV harmonisiert worden. Bisher wichen die Maßnahmen- und Sanktionsregimes innerhalb der EU stark voneinander ab. Künftig steht den nationalen Aufsichtsbehörden EU-weit ein einheitliches Mindestinstrumentarium zur Verfügung. Zudem ist der Bußgeldkatalog vereinheitlicht worden. Einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen erhalten Sie mit Seminare MaRisk.
SREP – ICAAP – Aufsichtliche Anforderungen an Risikotragfähigkeitskonzepte
Mit den neuen EBA-Leitlinien zu SREP erfolgte eine Konkretisierung zur Überprüfung im Rahmen des ICAAP. Demnach sollen Aufsichtsbehörden den ICAAP und auch den ILAAP regelmäßig prüfen und dessen Wirksamkeit beurteilen.
Ferner soll bewertet werden, wie der ICAAP in das Gesamtrisikomanagement und das strategische Management integriert ist. Diese Bewertungen sollen zudem für die Berechnung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und für die Bewertung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung herangezogen werden.
S+P Tools, Checklisten und Umsetzungshilfen zu den wichtigsten Regelungen erhalten Sie mit Seminare MaRisk.
Normative und ökonomische Perspektive – Was versteht man unter normativer und ökonomischer Perspektive?
Der neue Leitfaden der Bankenaufsicht zur Risikotragfähigkeit wurde veröffentlicht. Kennzeichnend für zukünftige Risikotragfähigkeitskonzepte sind zwei Perspektiven bzw. Zielsetzungen:
- Fortführung des Instituts
- Schutz der Gläubiger vor Verlusten
Beide Perspektiven sind aus ökonomischer Sicht angemessen berücksichtigen. Dies muss künftig mit der normativen und der ökonomischen Perspektive erfolgen. Diese beiden Perspektiven und hierzu geltenden Anforderungen hat die BaFin nun näher konkretisiert.
Im folgenden Informationsblog und mit Seminare MaRisk haben wir die wesentlichen Änderungen des neuen Leitfadens der Bankenaufsicht zur Risikotragfähigkeit sowie die damit verbundenen Anforderungen der BaFin zusammengefasst.
SREP und ICAAP in der Praxis – Seminare MaRisk – SREP in Sachsen
SREP steht für den Supervisory Review and Evaluation Process. ICAAP ist der Fachbegriff für Internal Capital Adequacy Assessment Process. Aber um was geht es nun konkret? Mit Seminare MaRisk erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Umsetzung der SREP und ICAAP-Anforderungen in der Praxis des Risikomanagements.
Risikokultur – Umsetzung MaRisk AT 3
Die Risikokultur in einem Unternehmen stellt die Grundlage eines effektiven Risikomanagementsystems (RMS) dar. Das BCBS hat mit der Veröffentlichung der Guidelines – Corporate governance principles for banks im Juli 2015 den Begriff der Risikokultur umfassend definiert.
Diese Definition hat die EBA am 15. März 2018 nahezu unverändert übernommen. Demnach umfasst die Risikokultur einer Bank
- die Normen, Einstellung und Verhaltensweisen eines Instituts in Zusammenhang mit Risikobewusstsein,
- Risikobereitschaft und Risikomanagement sowie
- die Kontrollen, die für Entscheidungen über Risiken maßgeblich sind.
Einen Fahrplan zur Umsetzung des Verhaltenskodex nach MaRisk AT 3 finden Sie in unserem Infomationsblog Risikokultur – Umsetzung MaRisk AT 3. Konkrete Umsetzungshilfen erhalten Sie mit Seminare MaRisk.