Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Inhouse Coaching – Business Seminare – schnelle Erfolge mit Transfer Coaching – passgenau und maßgeschneidert. Theorie und Praxis treffen sich direkt in Ihrem Unternehmen. Auf Basis Ihrer Ziel- und Nutzenvorstellungen konzipieren wir unser Inhouse Coaching – Business Coaching und Transfer Coaching für Sie nach Maß.
Unser Inhouse Coaching – Business Coaching und Transfer Coaching führen zu schnellen Erfolgen – passgenau und maßgeschneidert. Theorie und Praxis treffen sich direkt in Ihrem Unternehmen. Auf Basis Ihrer Ziel- und Nutzenvorstellungen konzipieren wir unser Inhouse Coaching – Business Coaching und Transfer Coaching für Sie nach Maß.
Wir unterstützen Sie in der Entwicklung Ihrer Mitarbeiter. Hierfür erarbeiten wir für Ihr Unternehmen ein individuelles Coaching-Programm. Unser professionelles Business Coaching umfasst folgende Angebote:
- Führungskräfte-Entwicklung
- Trainings für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
- Team-Entwicklung und High Performance
- Leadership-Trainings
- Strategie und Management
- Vertriebstrainings
- Controlling und Unternehmenssteuerung
Sie haben bereits konkrete Vorstellungen? Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage zu Business Coachings und Transfer Coachings.
Weitere Informationen zu unserem Inhouse Coaching finden Sie direkt in unserer Produktinformation Business Coaching und Transfer Coachings buchen.
Inhouse Coaching, Business Coaching und Transfer Coaching bei S+P – Ihr Vorsprung in der Praxis
Sie erhalten von uns ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Inhouse Coaching. Flexible Schwerpunkte und auf Ihre Bedürfnisse perfekt abgestimmte Inhalte sind möglich.
Unser Inhouse Coaching besteht neben aktuellem Fachwissen und starkem Praxisbezug auch aus interaktiven Fallbeispielen, die in einem Inhouse Coaching gemeinsam durchgearbeitet werden.
Sie vereinbaren passend zu Ihrem Terminplan auch kurzfristig den idealen Termin für das geplante Inhouse Coaching.
Sie legen den Schulungsort individuell fest – in Ihren eigenen Räumlichkeiten oder einem Schulungs-/Tagungsraum in einem Hotel vor Ort.
Bei unseren Referenten handelt es sich um Spezialisten mit langjähriger Berufs-, Führungs- und Branchenerfahrung.
Sie erhalten zum Inhouse Coaching Fallstudien als Tischvorlagen und Teilnahmezertifikate gemäß BilMoG.
Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Seminar Unternehmensführung: Neue Positionen oder übertragene Verantwortungen sind Herausforderungen, die das Berufsleben spannend und reizvoll machen. Doch gerade diese neuen, wichtigen Aufgaben müssen strukturiert und nicht übereilt angegangen werden. Um sich gegenüber der eigenen Branche behaupten zu können, ist eine nachhaltige Unternehmensführung mit einer Strategie, die stetig verfolgt wird, unerlässlich.
GmbH-Geschäftsführer – Neu in der Geschäftsführung – Rechte und Pflichten des Geschäftsführers – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Die zentralen Unternehmensführungs-Aufgaben erweisen sich dabei heutzutage als wesentlich umfangreicher als noch vor 30 Jahren. In unseren Manager–Seminaren im Fachbereich „Unternehmensführung” erhalten Sie eine umfassende Weiterbildung über die für die Unternehmensführung relevanten Themenbereiche. Immer getreu dem Motto: „Sich auf das wesentliche konzentrieren und dabei das gesamte Unternehmen im Blick behalten“.
Eine erfolgreiche strategische Unternehmensführung sowie ein nachhaltiges Strategiekonzept, welches neben den Unternehmensfinanzen auch die Risikobereiche des Unternehmens berücksichtigt und dabei die Mitarbeiter mit ins Boot holt.
Der Fachbereich Unternehmensführung des S+P Unternehmerforums schafft neue Strategie- und Managementansätze, welche praxisorientiert in den Weiterbildungs-Seminaren vermittelt werden.
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Prüfung zum zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S+P) – Seminar Unternehmensführung
Wenn Sie prüfen wollen, ob Sie das vermittelte Wissen verstanden haben und die Theorie anwenden können, können Sie im Anschluss an das Seminar die Prüfung zum „Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S+P)“ ablegen.
Sie erhalten mit dem Zertifikat die Möglichkeit ein Alleinstellungsmerkmal zu erwerben und das nötige Fachwissen gegenüber Gesellschaftern, Führungskräften und Mitarbeitern nachzuweisen. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Controlling & Leadership – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Controlling hat in den letzten Jahren eine immer größere Beudeutung erlangt. Sowohl große als auch kleinere Unternehmen haben erkannt, dass auf die meisten Controlling-Aufgaben nicht verzichtet werden kann, wenn man auf dem Markt bestehen möchte.
Anhand eines fundierten Controllings wird die Verwendung bereitgestellter Informationen für Planungszwecke und ihre Anwendung in der betrieblichen Steuerung und Kontrolle ermöglicht. Gute Controller werden immer häufiger gesucht. Die Seminare “Controlling kompakt” und “Controlling & Leadership” stellen eine wertvolle Unterstützung im Bereich Unternehmensführung dar. Beide Seminarmodule unterstützen Sie, Ihre Aufgaben erfolgreich und sicher zu erfüllen.
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Warum Risikomanagement für Unternehmen? – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Jegliche unternehmerische Tätigkeit birgt Risiken. Diese sind Bestandteil unternehmerischer Geschäftstätigkeit und beinhalten die Gefahr, dass durch Ereignisse – seien diese externer oder interner Natur – Unternehmensziele nicht erreicht werden oder gar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die Erfordernisse und die Notwendigkeit, ein Risikomanagement für das Unternehmen zu etablieren, sind vielseitig. Neben der allgemeinen Managementinformation über Finanzpositionen, deren Fristigkeiten, der Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit sowie der Kosten-, Umsatz-, Gewinnentwicklung, sind es auch die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen.
Mit dem Seminar “Risikomanagement kompakt” erhalten Sie das notwendige Rüstzeug für den Aufbau und die Weiterentwicklung des Risikomanagement-Systems in Ihrem Unternehmen. Zu einem funktionstüchtigen Risikomanagement zählen insbesondere folgende drei Elemente:
– Frühwarnsystem für derzeitige und künftige Risiken
– internes Überwachungssystem
– Controlling
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Die Unternehmer BWA – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Die BWA ist ein äußerst wichtiger Bestandteil für die erfolgreiche Unternehmensführung.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung liefert Ihnen umfangreiche und vielseitige Informationen über Ihr Unternehmen, die Sie “nur noch” verwenden müssen. Wichtig ist die richtige Abbildung der Stärken und Chancen Ihres Unternehmens in der eigenen BWA. Denn die „richtige“ BWA kann frühzeitig wertvolle Rückmeldungen zur laufenden Geschäftsentwicklung geben und so wesentlich zum Erfolg beitragen. Das Seminar “Die Unternehmer BWA” liefert Ihnen die der BWA zu Grunde liegenden Prinzipien, die es Ihnen ermöglichen, einfach an alle Informationen der BWA zu gelangen und mit diesen dann erfolgreich zu arbeiten.
Auch das Thema “Worauf achten Banken bei der BWA-Analyse?” wird aufgegriffen und erläutert. Im Seminar “Die Unternehmer BWA” werden Ihnen die maßgeblichen Rating-Stellschrauben in Ihrer BWA aufgezeigt und Sie werden auf die neuen Basel III-Anforderungen vorbereitet. Zur zielsicheren Umsetzung erhalten Sie praxisbewährte Checklisten zur systematischen Aufbereitung und Qualitätssicherung Ihrer BWA. Damit steht einer erfolgreichen Unternehmensführung nichts mehr im Weg.
Interne Revision – Auf was kommt es an – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Das Three Lines of Defence – Modell: Interne Revision als wichtiger Bestandteil des internen Kontrollsystems. Dabei sind Risikomanagement, Compliance und Interne Revision unverzichtbare Beauftragte der Geschäftsführung. Bei der Implementierung einer Internen Revision ist organisatorische Unabhängigkeit zu beachten. Es gelten für eine sichere Einrichtung der Internen Revision die neuen Revisionsstandards DIIR Nr. 3 und IDW PS 983 in der Praxis.
Die Anwendung der DIIR- und IDW Standards hat hohe Relevanz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte bei der Erfüllung einer guten Corporate Governance. Mit unserer Seminarreihe Interne Revision – Auf was kommt es an erhalten Sie die S+P Checks Entlastung der Geschäftsführung – Ordnungsmäßigkeits-Prüfung, Transparenzregister – Umsetzung des neuen GwG, Mindestanforderungen an betriebliche Organisationsregeln sowie Sorgfaltspflichten im Rechnungswesen sicher umsetzen.
Aktuelle Projekteberichte aus unserer laufenden Revisiontätigkeit finden Sie zu den Branchen Gesundheitswesen, Risikomanagement in Unternehmen sowie Compliance- Prüfstein für eine gute Unternehmensführung,
Tax Compliance – Neue Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Vorstände – Inhouse Kurse für die Unternehmensplanung
Leichtfertigkeit ist eine besondere Form der Fahrlässigkeit und liegt vor, wenn jemand in besonders großem Maße gegen Sorgfaltspflichten verstößt und ihm dieser Verstoß besonders vorzuwerfen ist, weil er den Erfolg leicht hätte vorhersehen oder vermeiden können.
Die Unternehmen sind gesetzlich zur rechtzeitigen Abgabe von vollständigen und richtigen Steuererklärungen verpflichtet. Trotz größter Sorgfalt kann es bei der Abgabe von Erklärungen bzw. Anmeldungen zu Fehlern kommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat im AEAO zu § 153 zur Frage der Abgrenzung von Berichtigungs- und Selbstanzeige Stellung genommen. Dort heißt es in Tz. 2.6 u.a.: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit sprechen kann, jedoch befreit dies nicht von einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.“
Besuchen Sie unseren Informationsblog Tax Compliance:
Transparenzregister §20 GwG – Neue Melde- und Compliance-Pflichten für Geschäftsführer
Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 mit der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person.
- Wer muss melden?
- Welche Pflichten sind zu beachten?
- Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
- Umfang der Informationen für das Transparenzregister
- Ausnahmen von der Mitteilungspflicht
- Änderung der Gesellschafterliste bei GmbHs
- Fristen, die für die Eintragungen zu beachten sind
- Wo wird das Transparenzregister geführt
- Wer darf in das Transparenzregister Einsicht nehmen?
Wer muss an das Transparenzregister §20 GwG melden?
Die neuen Transparenzpflichten treffen „Vereinigungen“ im Sinne des § 20 Abs. 1 GwG. Das sind alle juristischen Personen des Privatrechts (AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaft (SE), KG auf Aktien) und eingetragene Personengesellschaften (u. a. OHG, KG, Partnerschaften). Auch zählen „Rechtsgestaltungen“ im Sinne des § 21 GwG zum Kreis der Meldepflichtigen. Dies sind Trusts und Treuhänder von nichtrechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Die GbR ist grundsätzlich nicht von der Mitteilungspflicht betroffen. Soweit die GbR allerdings Anteile an einer GmbH hält, sind über die Änderungen des § 40 Abs. 1 GmbHG auch die Gesellschafter der GbR in die Gesellschafterliste der GmbH einzutragen.
Die Bundesverwaltung hat nun Auslegungshinweise zu FAQ veröffentlicht. Zu den Themenschwerpunkten Stiftungen, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigter und Meldepflichten erhalten Sie hier die wichtigsten Auslegungshinweise.
Compliance-Management-System – Bußgeldmindernde Wirkung durch BGH bestätigt – BGH-Urteil vom 09.05.2017
Das BGH-Urteil vom 09.05.2017 bestätigt explizit die bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance-Management-Systems und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen und wirksamen Aufbau- und Ablauforganisation zum Umgang mit Compliance-Risiken. Zu den typischen Compliance-Risiken zählen Anti-Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Datenschutz und Tax-Compliance.
Mehr zum Leitsatz des BGH-Urteils vom 09.05.2017: Verhängung einer Geldbuße gegen einen Nebenbeteiligten im Steuerstrafverfahren: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen